Wer sich häufig am Rostocker Steintor aufhält oder dort umsteigt, dem wird ein Gebäude sicher bereits ins Auge gestochen sein. Auf den ersten Blick unscheinbar, auf den zweiten Blick interessant und beim genaueren Hinsehen beeindruckend. Und das war erst das Äußere. Die Rede ist vom Rostocker Ständehaus. Heute der Sitz des Oberlandesgerichts Rostock des Landes Mecklenburg-Vorpommern.Besonders auffällig ist die imposante Fassade des Ständehauses mit einer Vielzahl von kleinen Türmchen, Ziergiebeln und Fensterbögen, die prunkvoll verziert sind. Daneben ist der Bau mit den vier Bronzefiguren der Herzöge von Mecklenburg Johann Albrecht I., Friedrich Franz II, Georg II. und Christian II. Um das gesamte Gebäude zieht sich ein mit Ornamenten und Wappen verziertes Schmuckband.
Wagt man einen Blick hinein entdeckt man Geschichte und kunstvolle Architektur. Innen wie außen dominieren Elemente und die Formenwelt von Gotik, Romantik und Barock gleichermaßen.
Ursprünglich war das Ständehaus in Rostock Verwaltungs- und Gerichtsstandort der Landesstände der mecklenburgischen Ritterschaft. Hier hatten u.a. die ritterschaftliche Brandkasse, Steuer- und Katasteramt sowie die Brandversicherung der Stände von Mecklenburg ihren Sitz.Nach 1920 kamen dann das Straßenbauamt, das Arbeitsgericht und die Polizeiverwaltung ins Ständehaus hinzu. Zu DDR-Zeiten hatten auch die Volkspolizei, die Volksmarine und die Nationale Volksarmee, später zu Wendezeiten auch die Vertreter der verschiedenen Bürgerrechtsbewegungen im Ständehaus ihren Sitz. Der Plenarsaal des Hauses erinnert auf den ersten Blick an eine Kirche. Baumeister Möckel hat für das Gestühl einen seiner alten Entwürfe einer neogotischen Kirche in Dresden wiederverwandt. Im Plenarsaal fanden früher vor allem Veranstaltungen statt.
Besucher bekommen das Innere des Ständehauses von Rostock leider nur zu Gesicht, wenn sie Probleme mit den Gesetzen des deutschen Staates haben, denn Unbefugten ist das Betreten des Oberlandesgerichts in Rostock nicht gestattet.